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Leitsatz vom Verfasser nicht amtlich: Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden betroffen, die den geltend gemachten Schaden überlagern, muss der Geschädigte zur Begründung seines Schadensersatzanspruchs nicht nur den Umfang der Vorschäden im Einzelnen darlegen, sondern auch nachweisen, welche Reparaturmaßnahmen er in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorschäden durchgeführt hat und ob die vorgenommenen Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen. Kann der Geschädigte keinen Nachweis darüber erbringen, dass und wie er die alten überlagernden Fahrzeugvorschäden behoben hat, so kann er seine Schadensersatzansprüche nicht gegenüber dem Fahrzeugschädiger durchsetzen, da er nachweisen muss, dass ihm überhaupt ein Schaden entstanden ist. Das Gericht darf in diesen Fällen auch keine unfallbedingten Schadenshöhen schätzen [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Neuer Unfall überlagert alte Fahrzeugvorschäden”