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LG Bremen, Az.: 7 S 277/11, Urteil vom 24.05.2012
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 5. August 2011 – Geschäfts-Nr. 2 C 426/10 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.642,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Mai 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 25% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75%. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können [...] Weiterlesen
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