Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Schadensersatzforderung nach Kabelbeschädigung: Die Pflichten und Haftungen im Fokus
Die Klägerin, ein Netzbetreiber für die Stadt Mannheim und Umgebung, hat die Beklagte, ein Unternehmen für den Rückbau und Abbruch von Gebäuden, auf Schadensersatz verklagt. Der Grund: Ein Mitarbeiter der Beklagten beschädigte während der Abbrucharbeiten ein im Erdboden verlegtes 20-kV-Kabel der Klägerin. Der Kern des rechtlichen Konflikts liegt in der Frage, ob die Beklagte vor Beginn der Arbeiten verpflichtet war, sich über die Lage der unterirdischen Kabel zu informieren.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 O 341/19 [toc]
Die Bedeutung der Erkundigungspflicht
Die Klägerin argumentiert, dass die Beklagte aufgrund der „Gefahrgeneigtheit“ ihrer Tätigkeit verpflichtet gewesen wäre, vorab die von ihr bereitgestellten Pläne für den Verlauf der [...] Weiterlesen
“Oberirdische Baggerarbeiten – Erkundigungspflichten des Bauunternehmers”