Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
OLG Celle, Az.: 14 U 145/16, Urteil vom 03.05.2017
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. August 2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stade aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche als Rentenversicherung der Geschädigten M. L. aus einem am 13. April 1996 stattgefundenen Verkehrsunfall geltend, der sich u. [...] Weiterlesen
“Klageerhebung gegen eine verstorbene Partei – Verjährungshemmung”