Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
AG Wiesbaden, Az.: 93 C 5006/15 (11), Urteil vom 11.01.2017
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1087,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Regress nach der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens durch die Klägerin.
Bei der Klägerin handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen. Die Beklagte beantragte bei [...] Weiterlesen
“Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Regressanspruch gegen Versicherungsnehmer wegen Nichtzahlung”