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LG Deggendorf, Az.: 23 O 344/15, Urteil vom 14.03.2016
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.701,29 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16.06.2015 zu bezahlen.
2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltskosten von 150.- EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 28.08.2015 zu bezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 75% und die Beklagten als Gesamtschuldner 25%.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann [...] Weiterlesen
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