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LG Ingolstadt, Az.: 21 S 652/14, Urteil vom 16.09.2014
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Amtsgerichts Neuburg a. d. Donau vom 13.03.2014 wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.219,80 € festgesetzt.
Gründe
Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.
Der Kläger ist der Auffassung, dass die Beklagten für die Folgen des streitgegenständlichen Verkehrsunfalls allein verantwortlich seien, weil sein Fahrzeug im Zeitpunkt des Anstoßes gestanden sei, während die Zweitbeklagte unstreitig zum Zeitpunkt der Kollision in Rückwärtsfahrt war.
Der Kläger stellt folgenden Antrag:
Unter Abänderung des [...] Weiterlesen
“Parkplatzunfall – Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärtsfahrender Kfz”