Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
OLG Karlsruhe, Az.: 13 U 158/16, Urteil vom 13.03.2017
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 02.12.2016, Az. 2 O 79/16, wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Mit dem angefochtenen Urteil, auf das hinsichtlich des Sach- und Streitstandes sowie der erstinstanzlichen Feststellungen Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt, an die S. … 14.727,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.7.2016 auf das Konto DE10 3702 0600 11886082 20 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € zu [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für Unfallverursachung bei Fahrstreifenwechsel”