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Oberlandesgericht Saarbrücken – Az.: 5 U 64/19 – Urteil vom 04.03.2020
I. Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Juni 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 14 O 139/16 – wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
III. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.299,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Mit seiner am 15. Juli 2016 zum Landgericht Saarbrücken erhobenen Klage hat der Kläger die Beklagte auf Kaskoentschädigung aus einer Fahrzeugversicherung wegen eines Verkehrsunfallereignisses vom 1. Oktober 2015 in Anspruch genommen.
Der Kläger unterhielt damals bei der Beklagten eine seit dem Jahr [...] Weiterlesen
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