Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte, wollte ein Rollstuhlfahrer nach einem Beinahe-Unfall mit einem E-Lastenrad eine gerichtliche Entscheidung erzwingen. Vor Gericht hing alles an der entscheidenden Frage, ob man auch ohne einen einzigen Kratzer als Verletzter gilt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ws 101/25 (S) | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht Datum: 17.09.2025 Aktenzeichen: 1 Ws 101/25 (S) Verfahren: Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren) Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Strafrecht, StraßenverkehrsrechtDas Problem: Ein Vater wollte eine Strafverfolgung erzwingen, nachdem sein Sohn im Rollstuhl beinahe mit einem E-Lastenfahrrad auf dem Bürgersteig kollidierte. [...]