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Geschwindigkeitsmessungen im Rechtsschatten: Erlassvorgaben im Fokus
In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Büdingen wurde eine Person aufgrund einer fahrlässigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h zu einer Geldbuße von 180 Euro verurteilt. Die Geschwindigkeitsmessung, die zu dieser Verurteilung führte, wurde mit einem digitalen Messgerät durchgeführt, dessen Einsatz, Eichung und Handhabung vom Gericht als ordnungsgemäß angesehen wurden. Trotz Einwänden bezüglich des Messverfahrens und der technischen Details des Gerätes bestätigte das Gericht die Zuverlässigkeit der Messung und wies die Argumentation der Verteidigung zurück.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 60 OWi 902 Js-OWi 29931/22 Geschwindigkeitsmessungen im Fokus – Wenn Richtlinien nicht befolgt werden
Die Überprüfung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr ist ein wichtiges Mittel zur [...] Weiterlesen
“Geschwindigkeitsmessung entgegen der Erlassvorgaben”