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Beim Sturz eines Fahrgastes in einem Linienbus ist nach der Rechtsprechung zunächst davon auszugehen, dass dieser Sturz auf einer unzureichenden Sicherung des Fahrgastes beruht. Dies gilt nicht nur für stehende, sondern ebenso für sitzende Fahrgäste. In beiden Konstellationen stellt das Verkehrsunternehmen ein preisgünstiges Transportmittel zur Verfügung, das eine Vielzahl unterschiedlicher, auch von der Ausnutzung des Innenraums durch die anderen Mitreisenden abhängiger Aufenthaltsmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Allen Sitz- und Stehplätzen ist eigen, dass sie nicht über spezielle Sicherungseinrichtungen, etwa Dreipunktgurte, verfügen, wie dies im Individualverkehr, etwa durch Taxis, üblich und geboten ist. Dem Fahrer ist es wegen der vorrangigen Verpflichtung, den Straßenraum zu beobachten und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen, von Ausnahmen abgesehen weder möglich, [...] Weiterlesen
“Linienbus – Haftung des Busunternehmens bei Fahrgaststurz nach Vollbremsung”