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Eine Überschwemmung ist im Sinne des Versicherungsrechts eine Überflutung des Versicherungsgrundstücks auf dem das versicherte Gebäude liegt oder in dem sich die versicherten Sachen befinden, durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge (Regen). Eine Überflutung von Grund und Boden ist nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs vom 20.04.2005, Az: IV ZR 252/03 anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf dem versicherten Grundstück außerhalb des Gebäudes ansammeln. Im Rahmen der Element*pfui*adenversicherung obliegt dem Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht. Dringt z.B. Regenwasser über Lichtschächte in Kellerräume ein, muss der Versicherungsnehmer Trocknungsmaßnahmen durchführen, damit die Feuchtigkeit nicht an den Wänden im Gebäude aufsteigt. Wasser, welches von der Straße – etwa durch eine Kellertür – in den betroffenen Gebäudeteil [...] Weiterlesen
“Überschwemmung – Eintrittspflicht der Elementarversicherung”