(Stand: 01.02.2009):
0,0 Promille
Gilt für alle Fahrzeugführer unter 21 Jahren (mit/ohne Probezeit) und für alle Fahrzeugführer in der Probezeit. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250,00 € bis zu 1.000,00 €, 2 Punkte im Verkehrszentralregister, Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.
0,3 bis 0,49 Promille
Zeigen sich keine Fahrfehler und wird kein Unfall verursacht, so bleibt der Alkoholkonsum ohne Konsequenzen. Zeigt sich eine alkoholbedingte Fahrunsicherheit oder ist ein Unfall auf den Alkoholkonsum zurückzuführen, so kann eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgen. Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren, 7 Punkte, Geldbuße sowie ein Freiheitsentzug möglich.
0,5 bis 1,09 Promille (relative Fahruntüchtigkeit)
Ab 0,5 [...]
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“Alkoholgrenzen im Strassenverkehr”