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AG Hannover, Az.: 406 C 528/16, Urteil vom 12.08.2016
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 984,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.03.2014 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des durch das Urteil zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Die Klägerin, ein bundesweit agierendes Unternehmen für Fahrzeugvermietung, ist Eigentümerin des Fahrzeugs, Typ Audi A6, mit dem amtlichen Kennzeichen … .
Am 16.08.2013 wurde das Fahrzeug durch eine Kollision mit einem [...] Weiterlesen
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