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Thüringer Oberlandesgericht, Az.: 8 U 865/97, Urteil vom 21.10.1997
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.675,– DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit 11.01.1997 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 66 % und die Beklagten 34 % zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Wert der Beschwer des Klägers wird auf 13.015,30 DM und der der Beklagten auf 6.675,– DM festgesetzt.
Tatbestand
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Dem Kläger steht gegenüber den beiden Beklagten als Gesamtschuldnern ein Anspruch auf Ersatz der Hälfte seiner beim [...] Weiterlesen
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