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OLG Dresden, Az.: OLG 25 Ss 364/17 (Z)
Beschluss vom 23.05.2017
1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Plauen vom 14. Februar 2017 wird wegen Versagung rechtlichen Gehörs zugelassen.
2. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Plauen vom 14. Februar 2017 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Plauen zurückverwiesen.
Gründe
I.
Mit Urteil vom 14. Februar 2017 hat das Amtsgericht Plauen den Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Stadt … vom 26. Juli 2016, mit dem gegen den Betroffenen wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes eine Geldbuße in Höhe von 90,00 € festgesetzt worden war, gemäß § [...] Weiterlesen
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