Die Anfechtung der unterlassenen Belastungsvollmacht sorgt für Streit, da ein Insolvenzverwalter vier Jahre nach einer Grundstücksschenkung den Zugriff auf das bebaute Areal fordert. Er wirft der verstorbenen Eigentümerin vor, durch ihr bloßes Nichtstun den wirtschaftlichen Wert des Objekts für die Gläubiger gezielt vernichtet zu haben.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 4 U 282/22
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Datum: 25.07.2025 Aktenzeichen: 4 U 282/22 Verfahren: Berufungsurteil Rechtsbereiche: Insolvenzrecht, Schenkungsrecht Relevant für: Insolvenzverwalter, Erben, Beschenkte bei ImmobilienübertragungenEin Insolvenzverwalter darf Schenkungen nicht anfechten, wenn der Erblasser lediglich auf eine mögliche Kreditaufnahme verzichtete.