Eine Witwe, zwei Kinder, ein Speditionsbetrieb – und tägliche Beschuldigungen über Vollmachtsmissbrauch und eigenmächtige Kontobewegungen. Obwohl ihnen alles gemeinsam gehört, übernimmt bald ein Fremder die Regie. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck greift zu einem Instrument, das die Erben komplett entmündigt – aber war das rechtens?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 VI 531/25
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Amtsgericht Fürstenfeldbruck Datum: 11.08.2025 Aktenzeichen: 5 VI 531/25 Verfahren: Beschwerde gegen Anordnung einer Nachlasspflegschaft Rechtsbereiche: Erbrecht Relevant für: Erben, Miterben bei Erbstreit und Unternehmensinhaber
Das Gericht ordnet bei unklaren Erbquoten eine Nachlasspflegschaft für den gesamten Nachlass an.
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