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LG Hamburg, Az.: 711 Ns 58/16, Urteil vom 09.10.2017
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 7.3.2016 wie folgt abgeändert:
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.
Ein Tagessatz wird auf 10 Euro festgesetzt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in Gesamthöhe von 900 Euro in monatlichen Raten von 25 Euro, beginnend am 15. des auf die Rechtskraft folgenden Monats zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn der Angeklagte mit einer Rate mehr als zwei Wochen in Rückstand gerät.
Der Angeklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, jedoch wird die Gebühr um 1/2 ermäßigt. 1/2 der [...] Weiterlesen
“Beweisverwertungsverbot bei polizeilicher Durchsuchung ohne richterliche Anordnung”