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AG Waldbröl, Az.: 40 Ds 536/18, Urteil vom 14.01.2019
Der Angeklagte ist schuldig des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen.
Er wird zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von 9 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
– §§ 315c Abs. 1 Nr. 1a und Abs. 3 Nr. 2, 315d Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 und Abs. 4, 52, 69a StGB, 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG –
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)
Der Angeklagte befuhr am 23.08.2018 nachts gegen [...] Weiterlesen
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