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OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.07.2016, Az.: 1 Ws 335/16
1. Die Verfahren werden wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen dem Senat übertragen.
2. Die Beschwerden des dem Angeklagten bestellten Verteidigers gegen die Beschlüsse des Landgerichts Osnabrück vom 22. April 2016, durch den seine Erinnerungen gegen die Zurückweisungen seiner Vergütungsanträge für die bezeichneten Adhäsionsverfahren als unbegründet verworfen worden sind, werden als unbegründet verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
I.
Gegen den Angeklagten K.. Z.. und weitere Beschuldigte hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg vor dem Landgericht Osnabrück Anklage wegen Betruges zum Nachteil von Kapitalanlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Photovoltaikanlagen erhoben. Während der laufenden Hauptverhandlung waren seitens dieser Kapitalanleger insgesamt 83 Adhäsionsanträge, darunter die [...] Weiterlesen
“Pflichtverteidiger – Gebührenanspruch bei mehreren Adhäsionsklagen”