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LG Magdeburg, Az.: 25 KLs 323 Js 35113/14 (1/15), Beschluss vom 09.03.2015
Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten trägt die Staatskasse.
Gründe
Dem Angeschuldigten wird mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft M vom 8. Januar 2015 – Az.: 323 Js 35113/14 – vorgeworfen, in M, am 21. Oktober 2014 gegen 21:35 Uhr, mit Gewalt gegen eine Person und unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, fremde bewegliche Sachen einem Anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich und einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wobei er bei der Tat ein gefährliches Werkzeug verwendete.
Im Einzelnen wird ihm zur Last [...] Weiterlesen
“Wiedererkennung bei einer Wahllichtbildvorlage – Beweiswert im Strafverfahren”