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OLG Dresden – Az.: 2 Ws 30/14 – Beschluss vom 22.01.2014
1. Auf die sofortige Beschwerde der Angeklagten wird der Beschluss der 5a. Strafkammer des Landgerichts Görlitz vom 17. Dezember 2013 aufgehoben.
2. Die Sache wird zur Durchführung des Berufungsverfahrens an das Landgericht Görlitz zurückverwiesen.
Gründe
I.
Der Strafrichter des Amtsgerichts Zittau erließ am 05. April 2013 einen Strafbefehl gegen die Angeklagte wegen des Vorwurfs einer falschen uneidlichen Zeugenaussage vor Gericht. Gegen den ihr am 10. April 2013 zugestellten Strafbefehl legte die Angeklagte mit Verteidigerschriftsatz am 17. April 2013 rechtzeitig umfassend Einspruch ein. Nach Durchführung der daraufhin anberaumten Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme sprach sie das Amtsgericht Zittau mit Urteil vom 12. August 2013 der falschen uneidlichen [...] Weiterlesen
“Strafbefehlsverfahren – Zulässigkeit des Beschlussverfahrens im Berufungsverfahren”