Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
VG Magdeburg, Az.: 3 B 89/13, Beschluss vom 15.04.2013
I.
Der Antragsteller wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine mit sofortiger Vollziehung verfügte Gewerbeuntersagung.
Der Antragsteller meldete zum 1.3.2005 die Ausübung seines Gewerbes „Gastronomie und Handelsservice“ an.
Das Finanzamt Q. teilte mit Schreiben vom 5.3.2012 mit, dass der Antragsteller einen Betrag von 37.169,33 Euro an Umsatzsteuer einschließlich Vollstreckungskosten in Höhe von 20,- Euro schulde. Die Vollstreckung sei aufgrund einer am 27.1.2009 abgegebenen eidesstattlichen Versicherung erfolglos verlaufen, da der Antragsteller als vermögenslos gelte. Die Besteuerungsgrundlagen seien gemäß § 162 AO für die Zeiträume 2006 bis 2011 geschätzt worden. Nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens biete der Vollstreckungsschuldner nicht die Gewähr dafür, dass er sein Gewerbe [...] Weiterlesen
“Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden”