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BFH
Az.: VI R 11/01
Urteil vom: 18.05.2004
Leitsatz:
Arbeitgeberanteile, die ein inländischer Arbeitgeber für einen unbeschränkt steuerpflichtigen französischen Arbeitnehmer an eine französische Sozialversicherung entrichtet, sind Arbeitslohn, der nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreit ist, wenn die Abführung auf vertraglicher Grundlage erfolgt.
Gründe:
I.
Streitig ist die Steuerfreiheit der Arbeitgeberanteile, die eine inländische GmbH für einen unbeschränkt steuerpflichtigen französischen Arbeitnehmer an eine französische Sozialversicherung entrichtet hat.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) führt das Verfahren ihres verstorbenen Ehemannes –des Klägers und Revisionsklägers (Kläger)– fort. Der Kläger war französischer Staatsbürger. Im Streitjahr wohnte er mit der Klägerin im Inland und erzielte als Geschäftsführer einer inländischen GmbH (im Folgenden: GmbH) Einkünfte [...] Weiterlesen
“Arbeitgeberanteil Abführung an ausländische Sozialversicherung”