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OVG Lüneburg – Az.: 1 OA 18/20 – Beschluss vom 12.02.2020
Die Streitwertbeschwerde wird zurückgewiesen.
Die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts Oldenburg – Berichterstatter – vom 23. Januar 2020 wird von Amts wegen geändert. Der Streitwert wird auf 134,57 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Gründe
Über die Beschwerde ist entsprechend § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Einzelrichter zu entscheiden.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert nicht, wie die Kläger geltend machen, zu niedrig, sondern zu hoch festgesetzt. Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit, soweit nichts [...] Weiterlesen
“Streitwertbeschwerde – Reformation in peius”