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OLG Schleswig – 1 U 102/19 – Urteil vom 18.12.2020
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 27.08.2019, Az. 8 HKO 69/10, aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I.
Die Klägerin verlangt restlichen Bauwerklohn für die Errichtung eines Einkaufszentrums in M.
Die X Y AG schloss mit der Beklagten im Jahr 2005 einen Generalunternehmervertrag über die Errichtung [...] Weiterlesen
“Klageschrift – Auslegung bzgl. des tatsächlichen Klägers”