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BUNDESGERICHTSHOF
Az.: IX ZR 66/01
Verkündet am: 12.09.2002
Vorinstanz: OLG Jena – LG Mühlhausen
Leitsätze:
ZPO §§ 308, 536 a.F.
Zur Unzulässigkeit der Berichtigung einer in erster Instanz fälschlich vorgenommenen Saldierung von Klage- und Widerklageforderungen durch das Berufungsgericht.
BGB § 387
Zur Zulässigkeit der Aufrechnung eines Rechtsanwalts gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe eines eingezogenen Geldbetrages.
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 12. September 2002 für Recht erkannt:
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 6. Februar 2001 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Beklagte verurteilt worden ist, an P. F., DM 80.000 nebst Zinsen zu zahlen.
In [...] Weiterlesen
“Aufrechnung: Ansprüche des Anwalts gegenüber Mandantengeldern”