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Amtsgericht Hamburg-St.Georg
Az: 912 C 278/06
Urteil vom 19.12.2006
In erkennt das Amtsgericht Hamburg-St.Georg, Abteilung 912, aufgrund der am 5.12.06 geschlossenen mündlichen Verhandlung für Recht:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe:
Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten keinen weitergehenden Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten anwaltlichen Gebühren aus Anlass eines Rotlichtverstoßes des Ehemannes der Klägerin.
Das Gericht ist nicht der Auffassung, dass der Anwalt generell die Mittelgebühr verlangen kann. Vielmehr hängt die Frage, welche Gebühr innerhalb der Rahmengebühren der Anwalt verlangen kann, von vielen Einzelpunkten ab. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Rahmengebühren extra für das Bußgeldverfahren aufgeführt worden sind. Ein Teil der Rahmengebühren [...] Weiterlesen
“Bussgeldverfahren – Mittelgebühr”