Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Bundesgerichtshof
Az: XII ZB 114/06
Beschluss vom 27.06.2007
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Juni 2007 beschlossen:
Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2006 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 2.200 EUR
Gründe:
I.
Der Kläger macht gegen die Beklagte zu 1, eine Limited Company mit satzungsmäßigem Sitz in Birmingham (Vereinigtes Königreich), Miete für die in Düsseldorf erfolgte Überlassung zweier Pkw und gegen die für die Beklagte zu 1 handelnden Beklagten zu 2 und 3, wohnhaft in Deutschland, Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung geltend.
Das am 10. Januar 2006 verkündete Urteil, [...] Weiterlesen
“Gerichtsstand der Berufung bei Schein-Auslandsgesellschaft (z.B. Limited)”