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SG Speyer
Az: S 7 KR 44/05
Urteil vom 29.09.2006
In dem Rechtsstreit hat die 7. Kammer des Sozialgerichts Speyer ohne mündliche Verhandlung am 29. September 2006 für Recht erkannt:
1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin ab dem 1.6.2003 bis zum 30.9.2004 Mitglied. bei der Beklagten und bei dieser krankenversichert war.
2. Die Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtliche Kosten zu erstatten.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin im Zeitraum vom 1.6.2003 bis zum 30.9.2004 bei der Beklagten oder der Beigeladenen krankenversichert war.
Die am 26.10.1958 geborene Klägerin kündigte am 31.3.2003 ihre bis dahin bestehende Mitgliedschaft bei der Beigeladenen zum 31.5.2003. Die Beigeladene stellte am 20.4.2003 eine Kündigungsbestätigung aus und die Klägerin [...] Weiterlesen
“Krankenversicherung –Mitgliedschaft – Entgegennahme der Sozialversicherungsbeiträge”