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Hessisches Landessozialgericht
Az.: L 4 VG 16/07
Urteil vom 13.08.2008 rechtskräftig
Vorinstanz: Sozialgericht Frankfurt, Az.: S 24 VG 2/05, Entscheidung vom 29.10.2007
Entscheidung:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 29. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten um Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen der vom Kläger am 22. Dezember 2000 erlittenen Verletzungen.
Der 1990 geborene Kläger spielte am 22. Dezember 2000 zusammen mit drei etwa gleichaltrigen Jungen, den Zeugen F. (geb. 1990), D. (geb. 1990) und C. (geb. 1990) nach Schulschluss zunächst im Anwesen seiner Großeltern. Anschließend begab sich die Gruppe zu der [...] Weiterlesen
“Opferentschädigung: Keine für massive Verbrennungen”