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Verwaltungsgericht Oldenburg
Az.: 13 A 513/01
Urteil vom 21.08.2001
Leitsatz:
Keine Sozialhilfe bei Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit – Bestätigung der bekannten Rechtslage – Zweifel an der Hilfebedürftigkeit müssen vom Hilfesuchenden selbst ausgeräumt werden, anderenfalls gehen diese Zweifel zu seinen Lasten, ohne dass es auf die feststellbare Höhe von Einkünften ankäme – Solche Zweifel liegen vor, wenn der Hilfesuchende den Verdacht erweckt, er verschweige Einkommen oder Vermögen – Klageabweisung
In der Verwaltungsrechtssache Streitgegenstand: Sozialhilfe (Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) hat das Verwaltungsgericht Oldenburg – 13. Kammer – ohne mündliche Verhandlung am 21. August 2001 für Recht erkannt :
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
Gerichtskosten [...] Weiterlesen
“Keine Sozialhilfe bei Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit”