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OLG München – Az.: 15 U 3688/18 – Urteil vom 04.12.2019
I. Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 04.10.2018 (Az. 29 O 6155/16) wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
III. Dieses Urteil sowie das in Ziffer I. genannte Urteil des Landgerichts München I sind vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.
Der Kläger verlangt die Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes, weil der Beklagte seine E-Mailkorrespondenz ausspioniert habe. Der Beklagte verlangt widerklagend die Zahlung einer Vertragsstrafe, weil der Kläger gegen eine Unterlassungsverpflichtung verstoßen habe und die Unterlassung des Klägers, einen Artikel in B.-Online vom 24.01.2018 über eine beim Beklagten kurz zuvor erfolgte Taschenpfändung zu verbreiten. Wegen der Einzelheiten wird auf die tatsächlichen [...] Weiterlesen
“Heimliches Ausspähen von E-Mails eines Geschäftspartners – Schadensersatzpflicht”