Flugreisen: Verjährung von Entschädigungsansprüchen im Fokus Das Urteil des AG Hamburg bekräftigt den Entschädigungsanspruch von Flugreisenden bei Verspätungen über drei Stunden. Hier wurde die Beklagte, ein Luftfahrtunternehmen, zur Zahlung von 1.200,00 € plus Zinsen verurteilt. Wesentlich ist, dass die Verjährungsfrist von Ansprüchen nicht nach § 651 j BGB, sondern nach allgemeinen Vorschriften gilt, was eine dreijährige Verjährungsfrist bedeutet.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: [...]