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Rechtsstreit um Flugstornierung: Landgericht Köln hebt Amtsgerichts-Urteil auf
Im November 2016 traf das Landgericht Köln eine Entscheidung, die für Verbraucher und Fluggesellschaften gleichermaßen von Bedeutung ist. Im Kern ging es um die Frage, ob Passagiere einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises haben, wenn sie einen Flug stornieren. Die Kläger hatten Flüge gebucht, diese jedoch später storniert und nicht angetreten. Sie forderten die Rückerstattung des restlichen Beförderungsentgeltes. Das Amtsgericht Köln hatte zunächst zugunsten der Kläger entschieden. Doch das Landgericht Köln hob dieses Urteil in der Berufung auf und wies die Klage ab. Das Hauptproblem lag in der rechtlichen Einordnung des Beförderungsvertrags und der Frage, ob die Parteien die gesetzlichen Regelungen wirksam abbedingen konnten.
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“Einordnung des Beförderungsvertrags/Flugvertrags als Werkvertrag”