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Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.: I-2 Wx 265/22) vom 22. Februar 2023 klärt die rechtlichen Voraussetzungen für ein Aufgebot gegen einen unbekannten Grundschuldgläubiger. Im vorliegenden Fall wurde das Aufgebot verworfen, da die Antragsteller nicht die Eigentümer des belasteten Grundstücke waren, und ihre Darlegungen zur Unbekanntheit des Gläubigers als nicht ausreichend betrachtet wurden. Zudem konnten sie nicht glaubhaft machen, dass keine Anerkennung des Gläubigerrechts innerhalb der Zehnjahresfrist erfolgte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-2 Wx 265/22 ✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Gemäß § 448 Abs. 1 FamFG ist für ein Verfahren nach § 1170 BGB der Eigentümer des belasteten Grundstücks antragsberechtigt. Im behandelten Fall waren die Antragsteller nicht mehr [...] Weiterlesen
“Aufgebot gegen unbekannten Grundschuldgläubiger – Voraussetzungen”