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Landgericht Düsseldorf – Az.: 19 T 12/16 – Beschluss vom 25.05.2016
Der Antrag der Antragstellerin vom 25.02.2016, gerichtet gegen die Kostenrechnung des beteiligten Notars, in der korrigierten Fassung, wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
I.
Der beteiligte Notar fertigte für die Antragstellerin einen Entwurf einer Handelsregisteranmeldung. Die Handelsregisteranmeldung betraf die Auflösung der GmbH zum 31.12.2015, die Bestellung des bisherigen Geschäftsführers als Liquidator der GmbH, den Widerruf der Vertretungsbefugnis als Geschäftsführer zum 31.12.2015 und und das Erlöschen der Prokura des Herrn S. zum 31.12.2015 sowie einen Gesellschafterbeschluss.
Der beteiligte Notar hat der Antragstellerin zunächst eine Kostenrechnung über 689,07 € übersandt, in welcher er einen Geschäftswert von 120.000,00 € zu Grunde [...] Weiterlesen
“Notargebühren – GmbH-Auflösung und Erlöschen einer Prokura”