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OLG München – Az.: 34 Wx 105/16 – Beschluss vom 14.04.2016
I. Die Beschwerde des Beteiligten gemäß Schreiben vom 17. März 2016 wird verworfen.
II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000 €.
Gründe
I.
Der Beteiligte bemüht sich seit Jahren erfolglos um die Bestellung eines selbständigen Fischereirechts (Art. 8 BayFiG i. d. F. vom 10.10.2008, GVBl. S. 840, ber. 2009, S. 6) an zwei Grundstücken und die Anlegung eines eigenen Grundbuchblatts (Art. 11 Abs. 2 BayFiG). Die bezeichneten Grundstücke befanden sich vormals im Eigentum des Beteiligten. Seit 24.1.2002 sind der Landkreis E. und die Gemeinde H. als Miteigentümer aufgrund Auflassung vom 21.3.2001 eingetragen.
Mit Schreiben vom 3.3.2016 monierte der Beteiligte erneut die unterbliebene Eintragung seiner [...] Weiterlesen
“Statthaftigkeit Grundbuchbeschwerde und Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen”