Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de
Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 5 W 126/16 – Beschluss vom 08.11.2016
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Bernau vom 7. September 2016, Gz. … Blatt …, aufgehoben.
Gründe
I.
Mit Bescheid vom 15. April 2015, Geschäftszeichen …, genehmigte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg den Beschluss des Kreistages … vom 11. Februar 2015 über den Wechsel der Schulträgerschaft der Oberschule mit Grundschule in der Gemeinde … /OT …, …straße … . Nachfolgend schlossen die Beteiligten am 29. April 2015 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft. In § 2 Abs. 1 dieser Vereinbarung ist das betroffene Grundstück bezeichnet, das nach § 2 Abs. 2 in [...] Weiterlesen
“Eigentumsumschreibung – Voraussetzung für Rechtsgeschäftsabschluss”