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OLG Hamm: Fehlerhafte Zwangssicherungshypothek führt zu Löschungsanordnung
Im Urteil des OLG Hamm, Az.: I-15 W 132/15 vom 07.04.2015 wird das Grundbuchamt angewiesen, eine zugunsten des Beteiligten zu 2) eingetragene Zwangssicherungshypothek zu löschen, da die Eintragung unter Verletzung zwingender vollstreckungsrechtlicher Voraussetzungen erfolgt ist, ohne dass eine Kostenerstattung für das Beschwerdeverfahren angeordnet oder die Rechtsbeschwerde zugelassen wurde.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-15 W 132/15 Zwangshypotheken und ihre Löschung
Zwangshypotheken werden im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetragen und dienen der Besicherung von Forderungen. Sind diese Forderungen jedoch nicht rechtskräftig oder es liegen keine vollstreckbaren Titel vor, kann eine solche Zwangshypothek wieder aus dem Grundbuch gelöscht werden.
Hierbei müssen stets die vollstreckungsrechtlichen sowie die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. [...] Weiterlesen
“Grundbuchlöschung einer Zwangshypothek”