AG Köln Az.: 201 C 481/10 Urteil vom 13.04.2012
Entscheidungsgründe:
Die Klage ist zulässig und überwiegend begründet.
Den Klägern steht ein Anspruch auf Zahlung von rückständiger Miete in Höhe von 1.978,27 Euro gegen die Beklagten aus dem Mietvertrag zu, § 535 Abs. 2 BGB.
Die darüber hinausgehende Mietforderung der Kläger ist unbegründet. [...]