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Oberlandesgericht Hamm
Az.: 27 U 50/01
Urteil vom 06.09.2001
Tenor
In dem Rechtsstreit hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 6. September 2001 für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 8. Januar 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld so abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7. Oktober 1996 zu zahlen.
Die weitergehende Klage, einschließlich des Feststellungsantrags, bleibt abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin 16/17 und die Beklagte 1/17.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert keine Partei mit mehr [...] Weiterlesen
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