Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Amtsgericht Hagen
Az.: 9 C 500/07
Urteil vom 14.04.2008
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die Rückforderung von Miete und Nebenkosten aus einem Wohnungsmietverhältnis.
Im Jahr 1998 schaltete der Beklagte eine Anzeige, um die X-Straße, 2. Obergeschoss zu vermieten. Der Kläger besichtigte die Wohnung.
Am 01.09.1998 schlossen die Parteien einen schriftlichen Mietvertrag über die Wohnung. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage K 1 zur Klageschrift, Bl. 8 bis 21 d. A., verwiesen. [...] Weiterlesen
“Wohnraummietverhältnis – Rückforderung von Miete und Nebenkosten”