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Landgericht Berlin
Az: 65 S 121/09
Urteil vom 06.10.2009
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Neukölln vom 26. Januar 2009 – 22 C 85/08 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, einen Betrag von 500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. Dezember 2008 an die Kläger zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 313 a, 540 Abs. 3 ZPO abgesehen.
II. [...] Weiterlesen
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