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AG Halle (Saale)
Az: 93 C 3182/12
Urteil vom 02.05.2013
1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 660,00 € seit dem 5. Mai 2012, dem 5. Juni 2012, dem 5. Juli 2012, dem 4. August 2012 und dem 5. September 2012 zu bezahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.) Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.463,52 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht Ansprüche aus einem Wohnraummietverhältnis geltend.
Der Beklagte mietete von der Klägerin mit Mietvertrag [...] Weiterlesen
“Untervermietungserlaubnis – Widerruf”