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LG Berlin
Az: 67 S 208/13
Urteil vom 24.10.2013
Leitsatz:
Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Gestattung der Nutzung der Mietwohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder werktags von 8 bis 16 Uhr.
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte – 25 C 275/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß den §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit [...] Weiterlesen
“kein Anspruch auf Gestattung der Nutzung der Mietwohnung als Tagespflegestelle für Kinder”