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Zusammenfassung: In der Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, dass ein Mieter im Einzelfall Schadensersatz für die Anschaffung einer neuen Schließanlage schulden kann, wenn er einen Wohnungsschlüssel der Schließanlage nach Ende des Mietverhältnisses nicht an den Vermieter übergibt. Im anliegenden Urteil befasste sich der BGH mit der Frage, ob der Vermieter – ähnlich wie dies beispielsweise nach Verkehrsunfällen möglich ist – fiktiv abrechnen kann.
Bundesgerichtshof
Az: VIII ZR 205/13
Urteil vom 05.03.2014
Tenor
Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg vom 24. Juni 2013 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 31. August 2012 abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. [...] Weiterlesen
“Schlüssel zur Schließanlage nicht zurückgegeben – fiktive Schadensberechnung”