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Amtsgericht Frankfurt am Main
Az.: 31 C 863100-83
Verkündet am: 15.11.2001
In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Frankfurt am Main auf Grund der Mündlichen Verhandlung vom 15.11.2001 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 9.450,00 nebst 4 % Zinsen seit 03.07.1999 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 13.000,00 vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt von der Beklagten, einer privaten Krankenversicherung, die Zahlung von Krankenhaustagegeld.
Seit dem 01.11.1996 ist die Klägerin bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten, und später bei der Beklagten krankenhaustagegeldversichert.
Den Versicherungsschein der X vom XXXX lagen die Tarifbedingungen K der C zugrunde. Vereinbart war ein [...] Weiterlesen
“Krankenhaustagegeldversicherung Klausel: Notwendigkeit der stationären Behandlung”