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Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Az: 8 W 7/10
Beschluss vom 15.02.2010
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom 11. Dezember 2009 abgeändert.
Das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin gegen den Sachverständigen Dr. SV1 wird für begründet erklärt.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens beträgt 7.000 €.
Gründe
I.
Die Antragstellerin war von 18. 3. 2005 bis 20. 8. 2007 Patientin in der von der Antragsgegnerin und dem Zahnarzt Dr. X betriebenen zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis. Sie wurde dort von beiden Praxisinhabern umfassend implantologisch und prothetisch versorgt.
Die Antragsgegnerin hat ein selbständiges Beweisverfahren angestrengt, um klären zu lassen, ob die von der Antragstellerin eingegliederte Oberkiefer- und Unterkieferprothese nach den Regeln der ärztlichen Kunst hergestellt worden ist. Sie wirft der [...] Weiterlesen
“Sachverständiger (ärztlicher) – Befangenheit”