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AMTSGERICHT HAMBURG-BARMBEK
Az.: 815 C 284/08
Urteil vom 27.01.2011
In dem Rechtsstreit erlässt das Amtsgericht Hamburg-Barmbek auf Grund des Sachstands vom 27.01.2011 folgendes Urteil:
1. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 856,20 € nebst Zinsen daraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.03.2008 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 120,67 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 105 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand: [...] Weiterlesen
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